Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen. Mit
der Unterschrift unterzeichnen Sie auch im Namen und Auftrag der von Ihnen mit angemeldeten
Personen.
- Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Unterschrift hinter dem entsprechenden
Reiseangebot, bestätige ich mich und die von mir eingetragenen Personen für die angebende
Reise.
- Zahlung
a) die Zahlung des vollen Betrages erfolgt bis 14 Tage nach
Vertragsabschluss
b) Zahlungen sind an Baltic Move zu leisten.
c)
Zahlungen können durch Überweisung beglichen werden.
d) nicht termingerecht
behält sich Baltic Move vor den Kursplatz weiter zu vergeben oder Mahngebühr in Höhe von 25€
zu erteilen.
- Leistung
Der durch Baltic Move geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den
Reiseprospekten, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
- Rücktritt
a) Der Reisende ist berechtigt von der Reise zurücktreten. Wir
empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir empfehlen weiter aufgrund der hohen
Nachfrage einen Ersatz zu suchen, um keine Kosten für den Fall des Rücktritts zu sparen.
Baltic Move ist berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschsätze
(gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2
BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn erheben wir
eine Stornogebühr von 20% des Reisepreises, vom 29.-22. Tag 30 , vom 21.-15. Tag 40%, vom
14.-7. Tag 50% und ab dem 6. Tag 80% des Reisepreises. Diese Regelungen finden auch
Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne
Kündigung nicht antreten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden
unbenommen.
b) Wird im Prospekt und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Baltic Move bei Nichterreichen der
Teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Vertrag
zu geänderten Konditionen anbieten.
- Gewährleistung
a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Baltic Move kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Baltic Move kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
b) Minderung des
Reisepreises für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet Baltic Move innerhalb einer angemessenen und vom
Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen kündigen. Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem und für Baltic Move erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom
Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
d) Schadenersatz Der
Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
- Anmeldung von Ansprüchen
a) Sofern der Reisende Ansprüche gegen Baltic
Move aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlung geltend machen will, so muss er
diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Baltic
Move, Herzog-Bogislaw-Weg 39, 17493 Greifswald anmelden.
b) Vertragliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet.
- Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei
geführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b)
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
c) Für alle
gegen Baltic Move gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Baltic Move bei Sachschäden bis E
4100. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reise und
Reisenden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer
Reisegepäckversicherung empfohlen.
d) Baltic Move haftet nicht für die
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
- Transportleistungen
Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden
eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten ist Stralsund.
- Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst
nahe kommen.